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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jedwede Geschäftstätigkeit der Künzli Event GmbH (nachfolgend «Künzli Event» genannt). FotoboxBern.ch ist eine Marke der Künzli Event. Falls von den vorliegenden AGB abgewichen wird, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung seitens Künzli Event.

Leistung

Künzli Event vermietet Fotoboxen und Zubehör (nachfolgend «Mietgegenstände» genannt). Alle Preise beinhalten 8.1% MwSt.

Vertragsübereinkunft

Leistungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde über eine Auftragsbestätigung verfügt. Der Kunde muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.

Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann bis und mit 28 Tage vor Mietbeginn ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Falls ein Rücktritt zwischen 27 und 0 Tagen vor Mietbeginn erfolgt, ist der volle Betrag des bestätigten Auftragsvolumen geschuldet.

Mietdauer

Falls nichts anderes vereinbart, beträgt die Dauer der Miete 24 Stunden. Die individuell zu vereinbarenden Abhol- bzw. Rückgabezeitpunkte fallen nicht in die Mietdauer. Der Einsatz der Mietgegenstände ist auf den Einsatztag bzw. maximal 24 Stunden limitiert (ungeachtet einer andauernden Nutzung oder mit Unterbrüchen), sofern keine längere Mietdauer vereinbart wurde. Die Zeit vor und nach dem Einsatztag dient lediglich dem Hin- und Rücktransport und schliesst den Einsatz der Mietgegenstände explizit aus. Bei nicht-vereinbarter, verspäteter Rückgabe wird pro Stunde einen Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet.

Abholung, Einsatz und Rückgabe der Mietgegenstände

Alle Mietgegenstände werden vor der Überlassung gründlich geprüft und sind in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand. Der Kunde muss die Funktionstüchtigkeit und Unversehrtheit innerhalb von zwei Stunden nach der Abholung überprüfen und bei Abweichungen sofort Meldung erstatten, ansonsten gilt die Funktionstüchtigkeit und Unversehrtheit als bestätigt. Während der Mietdauer vom Kunden unverschuldete Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen diesbezüglich verzichtet. Falls eine Leistung in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet, dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde ersatzpflichtig. Nach Gebrauch sind die Mietgegenstände vollständig und gereinigt zu retournieren.

Der Einsatzort der Mietgegenstände ist Künzli Event anzuzeigen. Die Mietgegenstände dürfen nur in geschlossenen Räumen verwendet werden. Ausseneinsätze sind bei Regenschauern oder Gefahr von Regenschauern nicht erlaubt, bei trockenem Wetter sind Ausseneinsätze erlaubt. Der Kunde hat Bedienungsanleitungen, Erklärungsvideos und Sicherheitsvorschriften vorgängig zu sichten und strikte einzuhalten. Bei Unklarheiten hat er sich im Vorfeld des Einsatzes an Künzli Event zu wenden. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch die Mietgegenstände entstanden sind, übernimmt Künzli Event keine Haftung. Der Kunde ist für den legalen Einsatz aller Mietgegenstände verantwortlich. Er bestätigt durch die Buchung über alle nötigen Rechte für deren Einsatz am Einsatztag und am Einsatzort zu verfügen.

Recht an der Marke

Der Kunde darf in keiner Form das Logo, den Schriftzug, o.ä. von FotoboxBern.ch oder Künzli Event ohne Rücksprache verwenden.

Weitervermietung

Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt.

Schäden durch Störungen, Ausfall oder Diebstahl

Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen, Ausfall oder Diebstahl entstehen, übernimmt Künzli Event keine Haftung. Das Risiko höherer Gewalt ist einzig und allein beim Kunden, sowohl zwischen Buchung und Mietbeginn als auch während der Miete.

Wiederbeschaffung

Der Kunde verpflichtet sich, durch ihn defekte Bestandteile finanziell zu ersetzen. Künzli Event hat das Recht, innerhalb 14 Tage nach Rückgabe der Mietgegenstände defekte oder abhanden gekommene Bestandteile bzw. Mietgegenstände dem Kunden anzuzeigen und den geschuldeten Betrag einzufordern. Der geschuldete Betrag wird verhältnismässig festgesetzt und kann eine Aufwandsentschädigung für Künzli Event enthalten. Die Beschaffung von Ersatzkomponenten durch den Kunden ist untersagt.

Beschädigte Bestandteile

Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend an Künzli Event zu melden. Es ist dem Kunden untersagt, die Mietgegenstände gewaltsam zu öffnen und Änderungen sowie Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen. Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- und Reparaturarbeiten darf der Kunde nur nach expliziter schriftlicher Bestätigung seitens Künzli Event selbst durchführen.

Besondere Anforderungen

Der Kunde akzeptiert kleinere Schäden oder Verschmutzungen an den Mietgegenstände. Diese beeinträchtigen die Unversehrtheit der Mietgegenstände nicht.

Datenschutz und Datensicherung

Der Kunde akzeptiert, dass jegliche Kommunikation, während der Veranstaltung aufgenommenes Bild- und Videomaterial, personenbezogene Daten und weitere Informationen gespeichert und archiviert werden. Er akzeptiert, dass das aufgenommene Bild- und Videomaterial auf einem Cloud-Speicher gespeichert wird.

Zufriedenheitsgarantie

Künzli Event gewährt eine umfassende Zufriedenheitsgarantie. Diese Garantie sichert dem Kunden die vollständige Rückerstattung des vereinbarten Betrages zu, sofern während des Events Unannehmlichkeiten auftreten. Die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantie ist, dass der Kunde unverzüglich über unsere speziell eingerichtete Notfallnummer Kontakt aufnimmt und Künzli Event einen maximalen Zeitrahmen von 15 Minuten einräumt, um das auftretende Problem effektiv zu lösen. Dieser Lösungsansatz kann telefonisch oder mittels geeigneter Remote-Verbindungstechnologien, wie beispielsweise TeamViewer, erfolgen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Opfikon, Kanton Zürich.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile einer Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Teilbestimmung oder der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Überarbeitete Version vom Juni 2024

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